Im Jahre 1995 waren die Ergebnisse der laufenden Trinkwasseruntersuchungen, also die Werte von Nitrat- und Pflanzenschutzmitteln, noch weit unter den zulässigen Grenzwerten. Übersee verfügte über ein qualitativ sehr gutes Trinkwasser. Ein Grund dafür lag sicherlich in der Einhaltung des Vorsorge- und Maßnahmenkatalogs vom Verband, der zu schonender Bewirtschaftung von Flächen im Wasserschutzgebiet anregte.
Schon ein Jahr später gab die Mikrobiologie des Wassers allerdings Anlass zur Sorge. Im April 1996 wurde auf Grund der bakteriologischen Verunreinigungen die Frischwasserbeileitung ins Ortsnetz aus den Brunnen bei Aumühle und Brunnen II Bachham bis auf weiteres von Amts wegen untersagt, ebenso die Trinkwasserförderung aus Bachham I wegen der Sanierungsarbeiten ab 28.01.1997. Die Versorgung mit Wasser erfolgte daher vom 28. Januar – 2. Juni 1997 von Grassau.
Um die Genehmigung zur Trinkwasserförderung zu bekommen, musste das Wasserschutzgebiet – vorrangig Schutzzone II – neu bemessen und die 50-Tage-Linie festgelegt werden. Die Aufsichtsbehörde ließ klar erkennen, dass die Umsetzung einer strengen Verordnung Voraussetzung für die weitere Gewinnung von Trinkwasser ist. Dies bedeutete für die Landwirtschaft strenge Auflagen und beinhaltete ein generelles Düngeverbot mit Wirtschaftsdünger der Flächen in Zone II.
Auch nach der Sanierung blieben die Brunnen bei Aumühle weiterhin geschlossen, obwohl sie in mikrobiologischer Hinsicht keinen Grund für Beanstandungen boten. So musste Übersee ausschließlich aus dem Brunnen Bachham versorgt werden. Um aber die Gefährdung des Grundwassers nach Möglichkeit für die Zukunft auszuschließen, war eine Neuausweisung des Wasserschutzgebietes erforderlich. Dazu wurde Geologe Fuschlberger beauftragt, alle notwendigen Erhebungen und Auswertungen durchzuführen, um den Antrag auf Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Aumühle ins Genehmigungsverfahren zu bringen. Dieser Antrag wurde 1997 gestellt.
Es entstand jedoch eine Gegenbewegung betroffener Grundstücksbesitzer, die das Wasserschutzgebiet Aumühle mit allen Mitteln verhindern wollten. Etwa 70 Widersprüche wurden von den Grundeigentümern eingereicht.
Nun mussten die Landwirte für die Ausweisung gewonnen werden. Zweifellos bedeutet ein Wasserschutzgebiet eine große Erschwernis für die Landwirte. Nicht alle ließen sich deshalb überzeugen, düngten weiterhin und trieben ihre Rinder aus. Ein Landwirt erhob sogar Einspruch beim Verwaltungsgericht München. Dabei stellte sich heraus, dass die Rechtsverordnung von 1969 für das Schutzgebiet Aumühle auf zwanzig Jahre befristet und somit wirkungslos war.
Zum Glück jedoch wurde der Brunnen Aumühle III als Ersatzversorgung genehmigt, falls Bachham ausfallen sollte (2001). Alle Messungen ergaben einwandfreies Wasser. Eine Verschlechterung trat auch in den folgenden Jahren nicht ein und so sprachen sich 2004 Wasserwirtschaftsamt und Gesundheitsamt für die Wiederherstellung der Anlage Aumühle und für die Ausweisung des Schutzgebietes aus. Aus Sicherheitsgründen musste das Trinkwasser über eine bestehende UV-Anlage laufen und eine Trübungsanlage betrieben werden.
Um aber ganz sicher zu gehen, dass die Maßnahmen auch vor Gericht Bestand hätten, müsste man den eingereichten Bedenken der betroffenen Grundstücksbesitzer nachgehen. Des Weiteren verlangten die Behörden sehr kostenintensive Untersuchungen als Nachweis, dass alle Störfunktionen auf das Schutzgebiet ausgeschlossen seien. Auch nach einem Alternativstandort müsste gesucht werden. Es zeigte sich aber, dass alle Standorte gegenüber dem Standort Aumühle Nachteile aufwiesen.
Im Jahre 1995 wurde die Hochzone Westerbuchberg verbessert und bekam eine neue Pumpund Steuerungsanlage mit drei Rohrmantelpumpen (Kosten ca. 90.000 DM).
Die seit 1954 in Betrieb stehenden Kolbenpumpen mussten 1998 ersetzt werden. Sie entsprachen nicht mehr den neuesten Anforderungen, da Verkeimungsgefahr bestand. Außerdem wurden ein starker Stromgenerator (50 kw) und eine Unterwassertauchpumpe eingebaut.
Mit Kosten von 137.000 DM erfolgte 1999 ein Kraftwerksumbau, um aus der Wasserkraft des Überseer Baches Strom zu erzeugen. Zu diesem Zweck wurde im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes ein Stromliefervertrag mit der IAW abgeschlossen. Vom 07.04.1999 (Inbetriebnahme) bis 07.04.2000 erzeugte man 104.000 kW Strom. Für das verbandseigene Wohnhaus Aumühle gab es 2000 eine Nutzungsänderung, da es seit Mai 1999 nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt wurde. So entstanden im Parterre Geschäftsräume, Sitzungsraum, Archiv und eine Teeküche.
2001 trat Geschäftsführer Georg Lechner in den Ruhestand. Sein Nachfolger ist Winfried Hannappel aus Grassau.
Bei der Vorstandswahl 2002 wurde Matthias Stöger mit 225 von 247 Stimmen zum 1. Vorsteher wiedergewählt , sein Stellvertreter ist Peter Stöger, Beisitzer Christian Hiendl, Hans Stein, Marc Nitschke, Josef Ebner und Ludwig Ertl.
2003 beschloss die Verbandsversammlung, den alten, nicht mehr benötigten Hochbehälter Westerbuchberg Haus Nr. 94 zum Höchstgebot von min. 200.000 Euro an den Meistbietenden zu verkaufen. Der Verkauf wurde im Mai 2003 für 210.500 Euro getätigt. Der Erlös soll für Grundstückskäufe und für Tauschgrundstücke im Schutzgebiet verwendet werden.
Eine Satzungsänderung wurde ebenfalls noch 2003 durchgeführt. An die Stelle der Verbandsversammlung traten nun 14 Ausschussmitglieder mit allen Befugnissen der Verbandsversammlung (z. B. Haushalt, Personal usw.).
Weiter wurden die Hausanschlussleitungen bis zu einer Länge von 50m ab dem Absperrschieber in Verbandseigentum übernommen. Somit kann der Verband – wenn nötig – die Hausanschlussleitungen sanieren.
Am 9. Dezember 2005 wurde das 1997 beantragte Wasserschutzgebiet Aumühle durch das Landratsamt Traunstein ausgewiesen. Damit ist die Wasserversorgung Übersees auf Jahre hinaus gesichert. Zukünftig dient der Aumühle-Brunnen wieder als erstes Standbein, hier kann mittels Wasserkraft umweltfreundlich Trinkwasser gefördert werden.