MAI 2023:

In Sachen WSG Aumühle ist immer noch keine endgültige Klärung vor Gericht erzielt worden, da die Antragsteller das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts nicht anerkannten und eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht haben. Hier bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet.