Leider formte sich im Jahr 2006 gegen das erst ein Jahr vorher ausgewiesene Schutzgebiet Aumühle Widerstand.

  • 24.05.2006: Antrag auf Normenkontrollverfahren von sechs Grundstücksbesitzern
  • 30.05.2006: Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, WBV als Beigeladener im Verfahren
  • 25.07.2008: öffentlich mündliche Verhandling beim Bayer. VGH
  • 04.08.2008: durch das Urteil des Bayer. VGH wird die Schutzgebietsverordnung für unwirksam erklärt
  • 12.09.2008: Urteil wird rechtskräftig, kein Schutz mehr für das Trinkwasser im Bereich Aumühle

Grund für das Unwirksam werden der Verordnung war ein Verfahrensfehler beim Erörterungstermin. Es hieß, dass der Schutzgebietsvorschlag nicht hinreichend mit den Gegnern erörtert worden sei.

Speziell die Gutachten der Fa. R & H Rosenheim wurden nicht erörtert. Laut Gericht hätten alle Unterlagen mündlich erörtert werden müssen. Eine angebotene schriftliche Nachreichung genüge nicht.

 

Weitere Vorgehensweise nach dem Gerichtsurteil:

Beschluss vom 07.10.2008, Verfahren von neuem beginnen unter Berücksichtigung folgenden Richtlinien:

  • LfU- Merkblatt Nr. 1.2/7 (10/2007)
  • DVGW- Arbeitsblatt W 101Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete;   I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser  (06/2006)
  • LfW – Materialien Nr. 52 (12/1995) „Leitlinien für die Ermittlung der Einzugsgebiete von Grundwassererschließungen
  • Aktuelle Musterschutzgebietsverordnung (Stand 06.06.2003)
  • Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)

 Am 21.04.2011 hat das Landratsamt Traunstein mittels Anordnung verboten auf den Flächen in der Zone II Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstrat aus Biogasanlagen und Festmistkompost auszubringen.

Das Zwangsgeld beträgt 500 € pro Düngegang und betroffenem Grundstück.

Bisher wurde kein Dünger mehr ausgebracht.

 

 Derzeitiger Verfahrensstand:

  • Juli 2012 Unterlagen beim Landratsamt Traunstein zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiet für den Brunnen III eingereicht
  • April 2013: Öffentliche Bekanntmachung der maßgeblichen Unterlagen in den Gemeinden Übersee und Grassau
  • Schutzgebietsausweisung Aumühle vom 29.06.2018 veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Nr. 28-2018 vom 20.07.2018

    Normenkontrollantrag vom 06.06.2019 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

    Freifrau Monika von Freyberg und Wolfgang Gschwendner klagen gegen den Freistaat Bayern wegen Unwirksamkeit der Wasserschutzgebietsverordnung „Aumühle“

    Der Wasserbeschaffungsverband wurde als Begünstigter der Wasserschutzgebietsverordnung zum Verfahren beigeladen. Das Verfahren läuft, es ist nicht abzusehen, wann hier eine Verhandlung stattfindet